Auch abGEZockt? Es gibt eine neue Initiative!
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Es gibt wohl eine neue Initiative mehrerer Rechtsanwälte und Kanzleien, den Zwangsbeitrag zur Staatspropaganda zu Fall zu bringen.
Wie auch die anderen Initiativen gilt auch hier: Je mehr mitmachen, desto größer sind die Aussichten, diesen in vielen Punkten rechtswidrigen Beitrag vom Tisch zu bekommen.
Der Internet-Sender AUF1, welcher mit unserer aller (finanzieller) Hilfe hoffentlich bald per Satellit über den normalen TV zu empfangen sein wird (Info HIER), hat dazu eine ganze Sendung mit der Rechtsanwältin Karolin Ahrens bereitgestellt.
Die ganze Sendung mit vielen wichtigen und hilfreichen Informationen ist HIER und die Seite der aus meiner Sicht erfolgversprechendsten Initiative bis dato ist hier zu finden:
Nachtrag (23-07-28 / 13:06):
Nach Studium der AGB der Seite sind mir da ein paar Dinge aufgefallen (von den Rechtschreibfehlern und fehlenden Links mal ganz abgesehen). Daraufhin habe ich über die angegebene E-Mail-Adresse folgendes dahin übermittelt:
Werte Damen und Herren,
durch einen Beitrag auf der Plattform AUF1 sind wir auf ihre lobenswerte Initiative aufmerksam geworden.
Auch wenn die Abzocker uns mittlerweile in Ruhe lassen, so wollten wir doch die Gelegenheit nutzen und zumindest einen kleinen Beitrag leisten. Zu diesem Zweck haben wir uns vorab die bereitgestellte AGB angesehen und sind bereits im ersten Absatz über einen Passus (und einen Fehler) gestolpert, der uns an der Sinnhaftigkeit zweifeln lässt.
In "1. Vertragsgegenstand" heißt es u.a. (Zitat):
"... Bereitstellung von Vorlagen, die von in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten erstellt wurden und umfasst ausschließlich niederländisches Recht. ..."
Nach unserer Auffassung und Verständnis dieser Aussage werden zwar von deutschen Juristen Formulare generiert und zur Verfügung gestellt, diese beziehen sich aber in Gänze auf Niederländisches Recht und nicht auf Deutsches Recht. Demnach sind diese Formulare zwar in den Niederlanden juristisch zu gebrauchen, aber in Deutschland vollkommen wertlos.
In "4. Bezahlung / 2" heißt es u.a. (Zitat):
"... Bezahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Novalnet AG. ... Kreditkarteninformationen oder Bankdaten ..."
Viele Menschen / Familien haben resp. wollen keine Kreditkarte benutzen. Dem hingegen besitzt die Masse der Menschen / Familien einen Account bei PayPal, welches u.E. in Deutschland zu den weit verbreitetsten Anbietern gehört. Von daher fragen sicherlich nicht nur wir, weshalb hier persönliche Daten an einen weiteren Anbieter übergeben werden sollen?
Unabhängig von den vorgenannten Punkten finden sich in der AGB diverses (Rechtschreib-) Fehler und nicht vorhandene Verlinkungen.
Mit besten Grüßen aus der Lüneburger Heide
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