... meine / unsere Sicht der Dinge

Ahndung einer OWI ohne Beleg(e)? Die Gemeinde Winsen/Aller macht's möglich...

Sachen gibt's, die glaubt man kaum...

Vor einiger Zeit (12.09.2024) hat meine Holde, wie öfter mal, zum zweiten Frühstück etwas Mett und Zwiebeln beim örtlichen Fleischer geholt. In dem Zusammenhang klopfte eine männliche Person kurz vor der Abfahrt an die Autoscheibe und äußerte gegenüber meiner Frau, er hätte Bilder von dem Auto gemacht und bringe das zur Anzeige, weil sie dort angeblich nicht parken dürfte wegen Einbahnstraße; ziemlich gequirlte Scheiße! Dort ist weder eine Einbahnstraße, noch sind dort andere Verkehrszeichen aufgestellt, die ein Halten oder Parken in irgendeiner Form einschränken würden.

Mal davon abgesehen, dass man als Bürger nicht so einfach mal zwecks Volkssport Denunziantentum Bilder von fremden Fahrzeugen fertigen sollte, um diese an Dritte weiterzugeben, ist es wohl auch so, dass diese Person vermeintlich identisch ist mit dem Schlüpfer-Verkäufer... ähhhh Bürgermeister.
Wenn das also zutrifft, hat der amtierende Schlüpf... Bürgermeister offensichtlich das Denunziantentum ebenfalls zu seinem Hobby erkoren. Die Beweggründe dafür sind uns unbekannt. Aber da derzeit wohl fleißig und zu Recht an seinem Stuhl gesägt wird (Verhalten beim Hochwasser Aue & Co. letztmalig, dreckiges Lügen in Sachen Straßenbau über Grundsteuer, ...), meint er wohl, seinen Frust damit kompensieren zu können, sein Amt zum Anscheißen der Bürger zu nutzen...

Wie dem auch sei... Nach einigen Tagen flatterte dann mit Datum 17.09.2024 eine OWI "Schriftliche Verwarnung mit Verwarngeld" ins Haus. Dort angegeben ist  ...

 - Sie parkten verbotswidrig auf der linken Fahrbahnseite / auf dem linken Seitenstreifen
 - §12(4), §49 StVO, §24 StVG; --BKat
 - Nr. 112042 Tatbestandskatalog

Irgendein Beleg, wie z.B. die vom vermeintlichen Schl... Bürgermeister gefertigte Bilder fehlten in Gänze, ebenso die Angabe des Anzeigenerstatters. Zudem ist kein Referenzpunkt zwecks Definition der „linken Straßenseite“ angegeben und gegen welches Verbot denn hier angeblich verstoßen wurde.

Also Gemeinde angeschrieben und darum gebeten, entsprechende Belege (Lichtbild(er), Anzeigenerstatter, ...) beizubringen, wie es bei einer OWI üblich ist; wenn ich jemandem ein Vergehen unterjubeln will, sollte ich das auch belegen können.

Aber jetzt kommt's!

Die Übermittlung entsprechender Belege wurde mit der Begründung verweigert, das verstoße gegen den Datenschutz! Ernsthaft?!

Das würde bedeuten, dass die Gemeinde, Stadt, Kreis, ... und/oder irgendwelcher Denunzianten-Abschaum nach Belieben irgendwelche OWI's generieren und eintreiben darf, ohne dafür einen entsprechenden Beweis vorlegen zu müssen, welcher in diesem (noch) „Rechtsstaat“ zwingend ist und schon immer eine Bringschuld war.

Das war dann der Zeitpunkt, an dem der Schalter "dann lassen wir es mal drauf ankommen" im Hirn umgelegt wurde.

Zwischenzeitlich wurde uns per eMail mitgeteilt, dass dieses „Verfahren“ (Farce wäre treffender) zur Entscheidung an den Landkreis abgegeben wurde, erneut mit dem Bürgermeister und einer weiteren Person ganz offen (soso... Datenschutz... Ich verstehe...) im CC dieser eMail (daher die Eingangs genannte Mutmaßung, das der "AntiBürgerMeister-Denunziant" der Initiator ist).

Die größte Sau im ganzen Land
ist und bleibt der Denunziant!
Wenn gefördert wird er von diesem Staat
längst im Boden ist die tödlich Saat.
Der Souverän, so blöd wie immer
derweil sitzt in seinem Zimmer
schaut verzückt die Propagandakiste
schreibt sich seine Anscheißliste
und merket nicht, so ohne Hirn
das er sich dreht den eig'nen Zwirn
der mit der Zeit und dem Geschick
dann bald sich webt zum eig'nen Strick

 

--- to be continue ---

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