HERMES, die vierte...
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Inzwischen der vierte Vorgang in Folge zum HERMES Geschäftsgebaren und deren Lügengeschichten; kann man schon ein kleines Buch drüber schreiben ...
Heute wieder das gleiche Spiel. Angeblich hätten wir die Annahme der Ware verweigert; schlecht möglich, wenn niemand hier war, um Ware zu liefern, deren Annahme man hätte verweigern können...
Auch dieses Mal fehlt der Beleg über unsere Videoüberwachung nicht, dass HERMES zweimal am Haus vorbeigefahren ist, ohne überhaupt einen Zustellversuch zu unternehmen.
Die Ware geht also, wie bereits zuvor schon mehrfach, auf Initiative von HERMES und ohne unser Zutun zurück zum Absender, obwohl HERMES nach § 13 ff PostG verpflichtet gewesen wäre, zum einen den angeblichen Zustellversuch durch Einwurf einer Information darüber kenntlich zu machen und zudem die Ware an einem Abholort (HERMES Annahmestelle o.d.G.) zur Abholung für mindestens 7 Werktage bereitzustellen.
Diese vergangenen und lückenlos belegbaren vier Vorfälle sind also allesamt justiziabel.
Vorerst habe ich über diese vier Fälle Beschwerde bei der BNetzA (Bundesnetzagentur) eingereicht; die ist für solche Vorgänge zuständig. Je nachdem, was von der BNetzA zurückkommt, werde ich ggf. zu jedem einzelnen Vorfall Strafanzeige erstatten. Da wird zwar vermutlich bei unserem "Rechtssystem im besten Deutschland aller Zeiten" nicht viel bei rumkommen, aber irgendjemand muss ja mal anfangen.
Es macht also für jeden einzelnen, durch HERMES irgendwie geschädigten Sinn, jeden Fall bei der BNetzA als Beschwerde einzureichen. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Link zum PostG: Postgesetz
Link zur Beschwerdestelle "Post" der BNetzA: Beschwerdestelle (ganz unten)
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