Aufwind für Blockwarte und Denunzianten
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Vor einigen Wochen erhielt ich aus externer Quelle einen Hinweis, das der stellvertretende Ortsbürgermeister, seines Zeichens in meinen Augen ein ganz widerlicher grüner Nazi, Bilder von unserem Haus (Hofeinfahrt) incl. unserer Fahrzeuge und Kennzeichen bei Facebook (wir haben kein FratzenBuch) gepostet hat, mit folgendem Text:
Nach meinem Rechtsverständnis, was ich inzwischen revidieren musste, ist solch eine Sache strafbar. Daher hatte ich diesen Vorgang zur Anzeige gebracht, was in der Folge von der Staatsanwaltschaft in Lüneburg behandelt wurde.
Ziemlich erstaunt war ich dann allerdings, das die StA LG hier keinen Straftatbestand erkennen konnte, was mir im Nachgang auch von meinem Anwalt bestätigt wurde.
Offensichtlich ist hier die Strafbarkeit solcherlei Anschuldigungen und Unterstellungen in der nahen Vergangenheit zugunsten der Denunzianten und Blockwarte geändert worden? Ist irgendwie an mir vorbeigegangen...
Fakt ist, das ich nun quasi einen Freifahrtschein der Staatsanwaltschaft in Schriftform vorliegen habe, um straffrei ähnliche Dinge zu tun.
Unabhängig davon halte ich es schon für ein starkes Stück, wenn ein, wenn auch nur stellvertretender, Ortsbürgermeister eine solche Nummer abzieht, vor allen Dingen mit Behauptungen, welche in mehreren Punkten vollkommen verquer sind und vom mangelnden Geschichtswissen zeugen; und dann zudem noch von "demokratischen Grundwerten" schwurbeln... So selten blöd muss man erstmal sein
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